Vereinsstatuten
Statuten
Nachstehend die wichtigsten Statuten des Vereins „Klanghaus Vorarlberg – Verein zur Förderung von Musik, Kultur und Events" in zusammengefasster Form. Die vollständige, rechtsverbindliche Fassung liegt bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (ZVR-Zahl 1170391826) auf.
§ 1
Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
- Der Verein führt den Namen "Klanghaus Vorarlberg – Verein zur Förderung von Musik, Kultur und Events".
- Sitz ist Bregenz; die Tätigkeit erstreckt sich auf ganz Österreich sowie das Ausland.
§ 2
Zweck
- Förderung des musikalischen und kulturellen Lebens.
- Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
- Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Verbänden und Institutionen.
- Integration von Menschen unterschiedlicher Sprachen und Kulturen.
- Der Verein ist selbstlos tätig, nicht auf Gewinn gerichtet und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Überschüsse werden nur für den Vereinszweck verwendet.
§ 3–5
Mittel und Mitgliedschaft
- Zur Erfüllung des Zwecks dienen Veranstaltungen, Kooperationen, Öffentlichkeitsarbeit, Bereitstellung von Infrastruktur und Equipment sowie Mitgliedsbeiträge, Spenden und Förderungen.
- Es gibt ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§ 6–7
Mitgliedschaftsende und Rechte
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss.
- Ordentliche und Ehrenmitglieder haben Stimmrecht in der Generalversammlung. Jedes Mitglied kann die Ausfolgung der Statuten verlangen.
- Mitglieder haben die Interessen des Vereins zu fördern und die Mitgliedsbeiträge zeitgerecht zu bezahlen.
§ 8–13
Organe und Vorstand
- Organe des Vereins sind die Generalversammlung, der Vorstand, die Rechnungsprüfer und das Schiedsgericht.
- Die Generalversammlung wählt den Vorstand und entscheidet über Beiträge, Statutenänderungen und Auflösung.
- Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und wird nach außen vertreten.
§ 14–16
Rechnungsprüfung und Auflösung
- Die Rechnungsprüfer prüfen die Finanzgebarung des Vereins.
- Die Auflösung kann nur in einer Generalversammlung mit ausdrücklichem Tagesordnungspunkt und Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Das Vermögen ist für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz hinterlegte Originalfassung der Statuten (ZVR-Zahl 1170391826).